Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
| 1. Erwachsenes Mitglied1) | 295,- € |
| 2. Erwachsenes Mitglied2) | 200,- € |
| Auszubildende über 183) | 135,- € |
| Jugendliche bis einschl. 18 Jahren | 75,- € |
| Kinder bis einschl. 14 Jahren4) | 65,- € |
| Passive Mitglieder | 65,- € |
| Zweitmitgliedschaft3) (bei Vollmitgliedschaft in einem anderen Verein) | 50 % |
1) Für das 1. und 2. Mitglied wird zusätzlich jährlich ein Verzehrbon in Höhe von 50,- € erhoben.
2) Die Einstufung als zweites Mitglied ist nur möglich, wenn ein anderes Familienmitglied den ungekürzten Beitrag eines ersten Mitgliedes (295,00 €) entrichtet.
3) Ein reduzierter Beitrag gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie für Zweitmitglieder aus einem anderen Tennisverein. Zu Beginn jeden Jahres, spätestens bis 15. Januar, ist dem Finanzwart nachzuweisen, dass die Voraussetzung für den jeweiligen ermäßigten Beitrag weiter besteht, ansonsten wird automatisch der Regelbeitrag fällig.
4) Wenn Kinder im Verein gemeldet werden, deren Eltern weder aktive noch passive Mitglieder sind, so wird für das erste Kind der Familie eine Zusatzgebühr in Höhe von 65,- Euro pro Jahr fällig. Eine Verpflichtung, dass ein Elternteil als passives Mitglied gemeldet werden muss, besteht nicht.
Bei Eintritt ab 01.07. eines Jahres wird der halbe Beitrag erhoben. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Den Aufnahmeantrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Eine Kündigung kann zum Jahresende mit einer Kündigungfrist von zwei Monaten erfolgen.
Diese Beitragsordnung wurde zuletzt verabschiedet am 4.12.2023